Ethnische Herkunft
Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft bedeutet, dass die Sprache, der Dialekt, die Hautfarbe, der nationale Ursprung oder die Abstammung Anlass für eine Benachteiligung sind.
Mit dem Gesetz werden auch Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ bekämpft. Es ist fachlicher Standard, dass der Begriff der „Rasse“ die Vielfalt von Menschen nicht angemessen erfasst und ungeeignet ist, Menschen zu beschreiben. Nichtsdestotrotz werden Menschen von anderen Personen durch rassistische Zuschreibungen diskriminiert. Hiergegen wendet sich das AGG mit dem Merkmal der Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“.