Glossar - C - Chancengleichheit

C - Chancengleichheit

Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen, das heißt alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten und Voraussetzungen erhalten, möglichst das für sie Beste aus ihrem Leben zu machen. Niemand soll aus Gründen der sozialen Herkunft, der geschlechtlichen Identität, der Hautfarbe, rassistischer Zuschreibungen, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung, Lebensalter, Behinderung, sexuelle Identität oder –Orientierung beziehungsweise aufgrund anderer persönlicher Merkmale im Vorteil oder im Nachteil sein. Insbesondere wird die Chancenungleichheit im Bildungssektor wie Schule, Berufsausbildung und Universitäten aber auch der Zugang zu Wohnraum, Arbeitsplätzen oder sozialen Angeboten kritisiert.

Siehe auch -> Teilhabe oder auch Partizipation