Glossar - I – Intersektionalität

I – Intersektionalität

Intersektionalität ist ein Begriff der 1989 von Juristin Kimberlé Crenshaw geprägt wurde, wofür es bis dahin kein Wort gab. Übersetzt aus dem Englischen „Intersection“ heißt es Straßenkreuzung. Damit ist gemeint, dass mehrere Machtwege bzw. Diskriminierungsformen sich kreuzen. Eine mehrfach diskriminierte Person ist bspw. eine schwarze Frau, die von Sexismus und Rassismus oder ein älterer Herr im Rollstuhl, der von Altersdiskriminierung und Ableismus betroffen ist. Es jedoch auch möglich, dass noch mehr Merkmale zusammenkommen wie eine homosexuelle, schwarze Frau mit Behinderung. Hier kreuzen sich vier Diskriminierungsmerkmale. Intersektionalität macht klar, dass Diskriminierungsformen und Machtdynamiken oft verwoben und vielschichtig sind[1].

Um Mehrfachdiskriminierungen entgegen zu treten und diese zu benennen und zu bekämpfen, bedient man sich in der Antidiskriminierungsarbeit des „horizontale Ansatzes“ oder der „horizontalen Ebene“. Dies beschreibt eine zielgruppenübergreifende Herangehensweise. Diskriminierung wird dabei als Ganzes und nicht nur bezogen auf ein bestimmtes Merkmal betrachtet.

 

[1] https://www.gwi-boell.de/de/intersektionalitaet