Tagesveranstaltung: Parität im Wahlrecht und in Gremien
100 Jahre nach Einführung des Wahlrechtes für Frauen sind weibliche Abgeordnete im Deutschen Bundestag, in den Landtagen, in den Kreis - , Stadt – und Gemeinderäten immer noch weit unter dem prozentualen Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung vertreten. Seit dem Einzug extrem rechter, konservativer und in Teilen frauenfeindlicher Parteien in die Parlamente ist der Anteil der Parlamentarierinnen in vielen Parlamenten sogar gesunken, im Bundestag um über 5 Prozent und damit auf den Stand von vor fast 20 Jahren.
Das hat Frauen innerhalb und außerhalb der Parlamente auf den Plan gerufen. Die Forderung: Bis zu den nächsten Bundestagswahlen die Umsetzung einer Wahlrechtsreform, die auch Geschlechterparität auf der Agenda hat.
Die Kampagne des Deutschen FrauenRats lautet "#mehrfrauenindieparlamente". Sie war es, die den Startschuss für ein breites Bündnis gegeben hat. Die Forderung an die Adresse der Politik ist, dass das Gleichheitsgebot aus Artikel 3 Grundgesetz bei der anstehenden Wahlrechtsreform umgesetzt wird und der Staat seiner Pflicht, aktiv auf die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen hinzuwirken, nachkommt.
Es geht auch anders. Ein Best-Practise Beispiel: Der thüringische Landtag hat Anfang Juli 2019 als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz für die Wahllisten bei Landtagswahlen verabschiedet. Künftig müssen die Wahllisten in wechselnder Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein. Damit macht Thüringen einen ersten wichtigen Schritt für echte Gleichstellung im Landtag.
Für Hessen und auf der regionalen Ebene soll eine paritätische Besetzung der Wahllisten erreicht werden, um die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in allen Parlamenten sicher zu stellen und die Chance auf politische Teilhabe auf allen Ebenen umzusetzen. Dazu dient die Informations- und Diskussionsveranstaltung.
Hermann-Levi-Saal im Rathaus der Stadt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen